Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Erziehungsfachstelle
Im Haushalt der Erziehungsfachstelle lebt ein
pädagogischer Mitarbeiter mit seinen Angehörigen und das zu
betreuende Klientel. Neben der Betreuungsperson sind die
mitwohnenden Familienmitglieder (LebenspartnerIn, Kinder) an der
Gestaltung der Erziehungsfachstelle beteiligt.
Versorgende
und sozial- emotionale Zuständigkeiten übernimmt der / die
Betreuer/In. Die Herkunftsfamilie wird somit umfänglich entlastet,
und dem Kind/Jugendlichen wird ein neues Lebensfeld geboten. Der
Kontakt zur Herkunftsfamilie wird wenn möglich bestehen bleiben und
aktiv gestaltet. Eine Rückführung dorthin wird angestrebt oder
bleibt zumindest offen.
Ist diese
Perspektive nicht möglich, gibt es folgende Optionen: das Kind oder
der/die Jugendliche, der/die junge Volljährige bleibt in der
Einrichtung, anderen Maßnahme auf den Aufbau eines eigenen
Lebensfeldes (Verselbständigung) vorbereitet. Hier werden auch
Ressourcen der Kooperationspartner genutzt. Wenn es z.B. sinnvoll
erscheint, schon vor der Volljährigkeit eine andere Hilfeform zu
wählen, die in der Nähe des Elternhauses sich befindet, wird diese
genutzt.